Pubertäts-Blocker, GenderWahn, Eltern passt gut auf eure Kinder auf

Pubertäts-Blocker, GenderWahn, Eltern passt gut auf eure Kinder auf

Auf dem Regenbogenportal der Bundesregierung ist zu lesen:

„Bist du noch sehr jung? Und bist du noch nicht in der Pubertät? Dann kannst du Pubertäts-Blocker nehmen. (…) Diese Medikamente sorgen dafür, dass du nicht in die Pubertät kommst.“

Hormonbehandlungen ab 9 Jahren?

Die WPATH empfiehlt nun in ihren upgedateten Standards, dass Medikamente zur Geschlechtsumwandlung bereits ab den ersten Anzeichen von Pubertät verschrieben werden können und keine starre Altersgrenze eingehalten werden müsse.

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Nach Einwänden gegen einen Text über Pubertätsblocker auf dem Regenbogenportal der Bundesregierung beim Thema „Jung und trans-geschlechtlich“ sind Veränderungen vorgenommen worden. „Um Missverständnissen vorzubeugen, wurde der Text inzwischen so von der Redaktion angepasst, so dass eindeutig klar wird, dass ausschließlich Ärztinnen und Ärzte über die Notwendigkeit der Einnahme von Pubertätsblockern entscheiden“, teilte am Donnerstag das Bundesfamilienministerium mit.

Auf dem Portal hatte es unter anderem geheißen: „Bist du noch sehr jung? Und bist du noch nicht in der Pubertät? Dann kannst du Pubertäts-Blocker nehmen. (…) Diese Medikamente sorgen dafür, dass du nicht in die Pubertät kommst.“ Seit Donnerstag heißt es nun vorsichtiger: „Bist du noch sehr jung? Und bist du noch nicht in der Pubertät? So kannst du deinen Arzt/deine Ärztin fragen, ob dir Pubertätsblocker vielleicht helfen könnten.“

Pubertäts-Blocker, GenderWahn, Eltern passt gut auf eure Kinder auf

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Ministerium: Text informiert in altersgerechter, leichter Sprache

Das Ministerium betonte, der Beitrag zu Pubertätsblockern sei seit Jahren online. „Er informiert in altersgerechter, leichter Sprache, zu welchen Fragen sich betroffene Kinder, Jugendliche und Eltern beraten lassen sollten.“ Pubertätsblocker seien Medikamente, „die nach sorgfältiger medizinischer Indikation auf Grundlage von wissenschaftlichen Leitlinien von Fachärztinnen und -ärzten verschrieben werden können. Die Bundesregierung empfiehlt nicht die Einnahme von Pubertätsblockern.“ Ärzte informierten auch über Risiken und Nebenwirkungen. Im Mittelpunkt müsse die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen stehen.

Zu Pubertätsblockern heißt es auf dem Portal: „Diese Medikamente sorgen dafür, dass du nicht in die Pubertät kommst. Das heißt: Dein Körper entwickelt sich erst mal nicht weiter. Weder in Richtung Frau. Noch in Richtung Mann. So hast du mehr Zeit zum Nachdenken. Und du kannst in Ruhe überlegen: Welcher Körper passt zu mir?“

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Regenbogenportal bringt Geschlechtsoperation ins Spiel

Auch die Möglichkeit einer Geschlechtsoperation bringt das Regenportal ins Spiel. Nur so könnten die Geschlechtsteile verändert werden. Das Mindestalter für einen solchen Eingriff betrage jedoch 18 Jahre, heißt es in dem Beitrag weiter.


IEF, 10.10.2022 – In ihren neuen Leitlinien hat die World Professional Association for Transgender Health (WPATH) die Altersgrenzen für Pubertätsblocker aufgehoben.

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AT / Gender: Meldezettel erlaubt künftig sechs Geschlechtsbezeichnungen

IEF, 23.10.2022 – Beruhend auf einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahre 2018 passt der Nationalrat das Meldegesetz an.

Neues Meldegesetz soll alternative Geschlechtsbezeichnungen berücksichtigen

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Verblödung der Gesellschaft, Politik verblödet unsere Kinder